• Patientenaufklärung

    war noch nie so einfach!

Versionshistorie

Änderungen zum 2.1.2024
Zum 1. Januar 2024 wurden die neuen Festzuschussbeträge und der neue ZE-Punktwert implemetiert. Auch die neuen BEL-Preislisten - soweit veröffentlicht - wurden eingepflegt.

EBZ-Verfahren ab 1.2.2022
Zum 1.7.2022 startete das elektronische Beantragungs- und Genehmigungs-verfahren (EBZ) für Zahnersatzbehandlungen. Ab 2.1.2023 ist das EBZ-Verfahren verbindlich in den Zahnarztpraxen anzuwenden. Bei diesem Verfahren wird nicht mehr ein physisches Formular an die Kasse geschickt, sondern der Patient autorisiert nach angemessener Aufklärung die von ihm gewählte Zahnersatzbehandlung auf der Anlage 3c/3d, die über eine vom Praxisverwaltungsprogramm vergebene Antragsnummer mit einem Datensatz verknüpft ist, der per gesicherter E-Mail (KIM) an die Krankenkasse verschickt wird. 

Datenübertragung und anschließende automatisierte Prüfung von Seiten der Kassen erfordern einen fest definierten neuen Kürzelsatz, dessen Verwendung ab dem 2. Januar  2023 verbindlich ist.

Neue Bonus-Systematik ab 1.10.2020
Die neue Bonus-Systematik (60% / 70% / 75%) ist wie folgt implementiert:
 Mit  "Bonus 0" wird ein Festzuschuss von 60% der Kosten der Regelversorgung ausgeworfen, "Bonus 1" ergibt 70% und "Bonus 2" 75% des maximalen Festzuschusses. Ein Härtefall wird mit "Bonus 100" eingestellt. 

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